Hygienekonzept
Hygienekonzept der Musik-und Kunstschule Havelland
Unter Berücksichtigung der dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 22.2.2022 wird der Unterrichtsbetrieb unter folgenden Bedingungen durchgeführt:


§ 1 Zutritt
Personen mit Erkältungssymptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus haben keinen Zutritt zu den Gebäuden.
Alle Lehrkräfte führen genaue Anwesenheitslisten, dadurch wird die Nachvollziehbarkeit von möglichen Infektionsketten jederzeit gewährleistet.
§ 2: 3G-Regelung für Schüler und Teilnehmer
Schüler und Teilnehmende müssen täglich vor Beginn des Unterrichts negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein. Als Testnachweis ist eine von der getesteten Person oder vom Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Selbsttests ausreichend.
Von der Testpflicht befreit sind:
· Geimpfte
· Genesene
· Kinder bis vierzehn Jahre
· Schüler, die innerhalb des Schutzkonzepts ihrer Schule regelmäßig getestet werden
§ 3: 3G-Regelung am Arbeitsplatz
Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter müssen täglich vor Beginn des Unterrichts/der Arbeit negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein. Diese Testpflicht wird täglich vor Beginn der Tätigkeit kontrolliert.
Geimpfte und Genesene können stattdessen einmal den entsprechenden Nachweis vorlegen und sind dann von den täglichen Zugangskontrollen befreit.
§ 4 Maskenpflicht
Innerhalb der Gebäude muss eine medizinische Maske getragen werden, insbesondere in den Treppenhäusern und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis 6 Jahre.
Die Maskenpflicht entfällt, wenn die Eigenart des Unterrichts dies nicht zulässt.
§ 5 Lüftung
Alle Räume sind regelmäßig und intensiv zu lüften.
Damit ist der regelmäßige Austausch der Raumluft durch Frischluft sicherzustellen.
§ 6 Singen und Blasinstrumente
Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind nur mit einem Mindestabstand von zwei Metern gestattet.
Ein Mindestabstand ist nicht erforderlich, wenn nur Geimpfte und Genesene teilnehmen (optionales 2G- Modell).
§ 7 Musikalische Früherziehung
Der Unterricht im Fach Musikalische Früherziehung findet im Zeitraum 24.11.2021 bis 24.4.2022 nicht statt.
§ 8 Öffentliche Musikschulkonzerte mit Unterhaltungscharakter
Es gilt die 3G-Regelung. Alle Personen haben durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz.

Diese Maßnahmen gelten für alle Nutzer und Mitarbeiter des Landkreises Havelland, die sich in den Unterrichtsgebäuden der Musik- und Kunstschule Havelland aufhalten.


Dieses Hygienekonzept tritt am 24.2.2022 in Kraft und gilt bis zum Außerkrafttreten der o.g. Verordnung.


Falkensee, 24.2.2022

Simone Seyfarth
Leiterin Musik- und Kunstschule Havelland